Mittwoch, 4. März 2009
Die Baugenehmigung
Zeitraum: Nov. 08
Wir wollten unsere Baugenehmigung im Freistellungsverfahren (d.h. alle Anforderungen des Bebauungsplans werden eingehalten) erhalten und brauchten im Vorfeld noch die Unterschriften der Nachbarn der angrenzenden Grundstücke, dass sie mit dem Bauvorhaben so einverstanden sind (eine Regel in Bayern, die so nicht mehr unbedingt eingehalten werden muss, aber die Nachbarn könnten sonst innerhalb von vier Wochen nach Einreichung noch Einspruch erheben und außerdem ist es auch eine gute Möglichkeit, sich den Nachbarn mal vorzustellen
;-)). Glücklicherweise, so wussten wir schon im Vorfeld, können Nachbarn auch nur in den Punkten Einspruch einlegen, die sie negativ beeinflussen, wie z.B. die Überschreitung einer Baugrenze in die Richtung des entsprechenden Nachbarn. Anschließend einreichen, dass Bauvorhaben wird im nächsten Gemeinderat bekannt gegeben und wir erhalten die Baugenehmigung.
Nachdem wir aber insgesamt drei Vorabzüge gebraucht haben, um alle Fehler in den Zeichnungen zu beseitigen, ist die Zeit bis zum nächsten Gemeinderat (findet nur einmal im Monat statt) doch noch recht knapp geworden. Wir wollten bzw. mussten Freitag den 14.11.08 den Bauantrag einreichen, damit er am folgenden Dienstag im Gemeinderat vorliegt. Die drei Ausfertigungen haben wir Mittwochs (12.11.08) erhalten und für Donnerstag, 13.11.08 noch die beiden Termine mit den Nachbarn (zum Glück haben wir nur zwei) ausgemacht. Diese waren übrigens sehr freundlich, vorallem, weil sie so spontan Zeit hatten.
Also hat doch noch alles geklappt und wir konnten Freitags den Bauantrag einreichen. Dort sagte man uns, dass wir aufgrund des Freistellungsverfahrens voraussichtlich schon eine Woche später die Baugenehmigung erhalten würden. Und dem war auch so!
Wir wollten unsere Baugenehmigung im Freistellungsverfahren (d.h. alle Anforderungen des Bebauungsplans werden eingehalten) erhalten und brauchten im Vorfeld noch die Unterschriften der Nachbarn der angrenzenden Grundstücke, dass sie mit dem Bauvorhaben so einverstanden sind (eine Regel in Bayern, die so nicht mehr unbedingt eingehalten werden muss, aber die Nachbarn könnten sonst innerhalb von vier Wochen nach Einreichung noch Einspruch erheben und außerdem ist es auch eine gute Möglichkeit, sich den Nachbarn mal vorzustellen
;-)). Glücklicherweise, so wussten wir schon im Vorfeld, können Nachbarn auch nur in den Punkten Einspruch einlegen, die sie negativ beeinflussen, wie z.B. die Überschreitung einer Baugrenze in die Richtung des entsprechenden Nachbarn. Anschließend einreichen, dass Bauvorhaben wird im nächsten Gemeinderat bekannt gegeben und wir erhalten die Baugenehmigung.
Nachdem wir aber insgesamt drei Vorabzüge gebraucht haben, um alle Fehler in den Zeichnungen zu beseitigen, ist die Zeit bis zum nächsten Gemeinderat (findet nur einmal im Monat statt) doch noch recht knapp geworden. Wir wollten bzw. mussten Freitag den 14.11.08 den Bauantrag einreichen, damit er am folgenden Dienstag im Gemeinderat vorliegt. Die drei Ausfertigungen haben wir Mittwochs (12.11.08) erhalten und für Donnerstag, 13.11.08 noch die beiden Termine mit den Nachbarn (zum Glück haben wir nur zwei) ausgemacht. Diese waren übrigens sehr freundlich, vorallem, weil sie so spontan Zeit hatten.
Also hat doch noch alles geklappt und wir konnten Freitags den Bauantrag einreichen. Dort sagte man uns, dass wir aufgrund des Freistellungsverfahrens voraussichtlich schon eine Woche später die Baugenehmigung erhalten würden. Und dem war auch so!
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen